AGB’s

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der THTechnik GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der THTechnik GmbH (nachfolgend „Unternehmen“ genannt), insbesondere für die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen mit Trockeneisstrahltechnik und an RLT- und Abluftanlagen im weiteren Sinne.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der THTechnik GmbH (nachfolgend „Unternehmen“ genannt), insbesondere für die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, sowohl mit Trockeneisstrahltechnik als auch durch konventionelle Reinigungsverfahren von RLT-Anlagen und Abluftanlagen, sowie für Reparaturen und Wartungsarbeiten an RLT- und Abluftanlagen im weiteren Sinne. Zudem umfassen diese AGB die Durchführung von BSK-Überprüfungen, Hygiene-Erstinspektionen sowie Hygieneinspektionen.

1.2. Anwendung auf alle Verträge
Sie gelten für alle Verträge, die zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob die Leistungen im Rahmen von einmaligen Aufträgen oder wiederkehrenden Serviceleistungen erbracht werden.

1.3. Abweichende Vereinbarungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden sind nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vom Unternehmen bestätigt wird.

1.4. Geltung bei Auftragsbestätigung Mit der Annahme eines Angebotes oder der Auftragserteilung durch den Kunden gelten diese AGB als anerkannt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.5. Änderungen der AGB
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht.

2.Vertragsabschluss

2.1.Angebot und Annahme
Die Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas anders ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot des Unternehmers vom Kunden durch eine ausdrücklich schriftliche Bestätigung oder durch Annahme der Leistung durch eine Auftragsbestätigung angenommen wird.

2.2.Freibleibendes Angebot
Das Unternehmen behält sich vor, dass die Angebote freibleibend und unverbindlich sind, bis der Kunde, dass Angebot schriftlich in einer bestimmten Frist bestellt. Die Angebote stellen eine Abgabe zur verbindlichen Bestellung dar. Der Kunde hat das Recht, das Angebot des Unternehmens innerhalb der im Angebot angegebenen Frist zu akzeptieren. Sollte der Kunde das Angebot nach Ablauf dieser Frist nicht annehmen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, das Angebot ohne weitere Mitteilung zurückzuziehen.

2.3.Vertragserklärung des Unternehmens
Im Falle einer Annahme des Angebotes durch den Kunden wird dieser Vertrag durch die schriftliche Bestätigung des Unternehmens, in Form einer Auftragsbestätigung oder Rechnung verbindlich. In bestimmten Fällen kann auch der Beginn der Ausführung der Dienstleistung als Annahme des Vertrages gelten!

2.4. Bedingungen für den Vertragsabschluss
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Vertrag mit dem Kunden abzulehnen, wenn dieser die erforderlichen Informationen nicht bereitstellt oder andere Bedingungen für den Vertragsabschluss nicht erfüllt sind.

2.5. Besondere Formvorschriften
Ein Vertrag über die Dienstleistungen des Unternehmens, kommen ausschließlich durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Elektronische Kommunikationsmittel (z.B. E-Mail) gelten als schriftliche Form, sofern sie ausdrücklich von uns als ausreichend anerkannt wurde. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichungen von diesen Formvorschriften sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von uns ausdrücklich bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Formvorschriften abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen diesen schriftlich zu.

2.6. Prüfung von Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen
Der Kunde ist verpflichtet, die von der THTechnik GmbH übermittelte Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

3. Leistungsumfang

3.1. Reinigungsdienstleistungen
Die THTechnik GmbH erbringt Reinigungsdienstleistungen für RLT- und Abluftanlagen durch die Trockeneisstrahlmethode. Diese umfasst das Entfernen von Schmutz, Staub, Fett und anderen Ablagerungen (wie z.B. Mikroorganismen) aus den Anlagen, um die Betriebssicherheit und Hygiene zu gewährleisten.

3.2. Der genaue Leistungsumfang Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung die fachgerechte Reinigung von RLT- und Abluftanlagen durch die Trockeneisstrahlmethode sowie alle damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten. Der genaue Leistungsumfang wird im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

3.3. Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der Auftragsbestätigung sind, werden gesondert abgerechnet.

3.4. Anpassungen
Die THTechnik GmbH behält sich vor, die Reinigungsmethode je nach den Gegebenheiten vor Ort anzupassen, falls dies für ein optimales Reinigungsergebnis erforderlich ist.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Informationspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, der THTechnik GmbH vor Beginn der Arbeiten alle für die Reinigung relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. technische Daten, bestehende Mängel, Zugangsbedingungen).

4.2. Voraussetzungen und Arbeitsschutz
Der Kunde sorgt dafür, dass die zu reinigenden Anlagen zugänglich sind und keine Gefahren für das Reinigungspersonal bestehen. Die Anlage muss über eine Gefährdungsbeurteilung verfügen, um weitestgehend alle Gefahren zu minimieren. Der Kunde stellt sicher, dass während der Arbeiten geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Risiken für das Reinigungspersonal und andere Personen zu vermeiden.

4.3. Unvorhergesehene Situation
Falls die THTechnik GmbH vor Beginn der Arbeiten auf Hindernisse oder unvorhergesehene Schwierigkeiten stößt, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich zu beheben.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Preise
Die Preise für die Reinigungsdienstleistungen werden im Vertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegt.

5.2. Ausweisung der Steuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.3. Zahlungsziel Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.

5.4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die THTechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

6. Leistungszeit und Verzögerung

6.1. Vereinbarte Termine
Die vereinbarten Termine für die Durchführung der Reinigungsarbeiten sind nach besten Kräften einzuhalten.

6.2. Unvorhergesehene Umstände
Bei unvorhergesehenen Umständen, die außerhalb der Kontrolle von der THTechnik GmbH liegen (z.B. extreme Witterungsbedingungen, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten), kann sich die Ausführungszeit verlängern. In einem solchen Fall wird der Kunde umgehend informiert.

6.3. Nachfristsetzung
Sollte die THTechnik GmbH die vereinbarte Leistung nicht innerhalb der festgelegten Frist erbringen können, ist der Kunde nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Haftung

7.1. Schäden grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Die THTechnik GmbH haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

7.2. Schäden leichte Fahrlässigkeit
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die THTechnik GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.3. Indirekte Schäden
Eine Haftung für indirekte Schäden, wie entgangenen Gewinn oder Schäden durch Betriebsunterbrechung, wird ausgeschlossen.

7.4. Begrenzung der Haftung
Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.

8. Gewährleistung

8.1. Allgemeine anerkannte Regeln
Die Reinigungsdienstleistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt.

8.2. Mängelanzeige
Der Kunde hat die ausgeführte Leistung unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten auf Mängel zu überprüfen und diese innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.

8.3. Berechtigte Mangelrügen
Bei berechtigten Mängelrügen wird die THTechnik GmbH nach Wahl des Kunden den Mangel beheben oder die Leistung erneut ausführen.

9. Geheimhaltung

9.1. Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Vertragserfüllung ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrages erforderlich.

9.2. Weiterbestehende Verpflichtung
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

10. Datenschutz

10.1. Personenbezogenen Daten
Die THTechnik GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten und zu schützen.

10.2. Datenschutzerklärung
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von der THTechnik GmbH.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Rechtsbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.2. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz von der THTechnik GmbH, sofern der Kunde gewerblich ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

11.3. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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